Inkasso
Sie haben Außenstände? Wir unterstützen Sie von der ersten Mahnung bis zur Kontopfändung.
Komplette vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung
Sie werden bei der Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche anwaltlich vertreten. Wir informieren Sie über die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen. Wir buchen zunächst Ihre Zahlungsforderungen mit entsprechender Verzinsung. Anschließend mahnen wir den Schuldner zunächst mit anwaltlichem Schreiben. Sofern der Schuldner nicht reagiert bzw. zahlungsunwillig ist, leiten wir je nach Fallkonstellation das gerichtliche Mahnverfahren ein oder erheben Klage. Die einzelnen Schritte stimmen wir selbstverständlich im Vorfeld mit Ihnen ab. Die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite und dem Gericht wird dabei durch uns abgewickelt. Sie erhalten die eingehenden Schriftstücke unmittelbar per E-Mail oder, falls gewünscht, per Fax oder Post in Kopie mit unseren Anmerkungen versehen. Wir erstellen für Sie sämtliche notwendigen Schreiben bzw. führen Recherchen und Verhandlungen mit der Gegenseite durch.
Zwangsvollstreckung
Wenn ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid am Verfahrensende vorliegt, machen wir die titulierte Forderung beim Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung geltend.
Schnelle Reaktion
In vielen Fällen ist rasches Handeln geboten. Soweit erforderlich, veranlassen wir unverzüglich nach Beauftragung die notwendigen Schritte zur Wahrung Ihrer Rechte. Fristen (wie z.B. Verjährung) werden von uns überwacht und rechtzeitig fristwahrende Maßnahmen ergriffen.
Softwaregestützte Fallbearbeitung und umfangreiche Bibliothek
Die Fallbearbeitung erfolgt in unserer Kanzlei überwiegend softwaregestützt. Wir setzen professionelle juristische Datenbanken für die Recherche ein und verwenden aktuelle Rechtsliteratur, die z.T. ebenfalls in elektronischer Form angeboten wird. Darüber hinaus besitzen wir eine Handbibliothek mit juristischen Standardwerken.